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TKG-Novelle
Das in seinen wesentlichen Teilen am 1. August 1996 in Kraft getretene Telekommunikationsgesetz (TKG) liberalisierte einen zuvor lange Zeit staatsmonopolistisch geprägten Wirtschaftssektor. Zugleich unterstellte es diesen jedoch einer umfassenden sektorspezifischen Regulierung. Diese ist in weiten Teilen auch Wettbewerbsregulierung, da das allgemeine Wettbewerbsrecht nicht geeignet schien, den besonderen Problemen gerecht zu werden, welche sich aus der Betätigung des ehemaligen Staatsmonopolunternehmens auf den Märkten der Telekommunikation sowie aus deren durch Netzwerkeffekte gekennzeichneten Spezifika ergeben. Vor diesem regulierungsökonomischem Hintergrund war die Bundesrepublik Deutschland aber vor allem auch durch das europäische Gemeinschaftsrecht zur Öffnung der Telekommunikationsmärkte einerseits und zu ihrer wettbewerblichen Regulierung andererseits verpflichtet. Die Wettbewerbsregulierung des TKG ist daher im Kern gemeinschaftsrechtlich motiviert und vorgeprägt. Seit 1999 wurden die Vorgaben des europäischen Gemeinschaftsrechts selbst jedoch einer umfassenden Überarbeitung unterzogen und zu einem neuen Rechtsrahmen für den Bereich der elektronischen Kommunikation weiterentwickelt. Dieser war im Wesentlichen von den Mitgliedstaaten bis zum 24. Juli 2003 umzusetzen gewesen. Der deutsche Gesetzgeber bereitet hierzu eine umfassende Neugestaltung des TKG vor, die so genannte "große TKG-Novelle". Die gemeinschafts- und telekommunikationsrechtlichen Hintergründe dieser Novelle sowie die an sie gestellten rechtspolitischen Erwartungen werden an dieser Stelle dokumentiert. Anmerkungen, Ergänzungen, Kritik an redaktion@tkrecht.de. |
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