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Entscheidung zur Änderung der Entscheidung 2007/131/EG über die Gestattung der harmonisierten Funkfrequenznutzung für Ultrabreitbandgeräte in der Gemeinschaft verkündet (06.05.2009) Am 25. April 2009 wurde die Entscheidung 2009/343/EG der Kommission vom 21. April 2009 zur Änderung der Entscheidung 2007/131/EG über die Gestattung der harmonisierten Funkfrequenznutzung für Ultrabreitbandgeräte in der Gemeinschaft im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet (ABl. EU 2009 L 105, 9).In der Entscheidung 2007/131/EG waren die Rahmenbedingungen für die Nutzung von Funkfrequenzen durch Ultrabreitbandgeräte festgelegt worden, also durch Geräte, die Hochfrequenzenergie erzeugen und aussenden, die sich über einen Frequenzbereich von über 50 MHz ausbreitet (vgl. die entsprechende Meldung vom 23. Februar 2007). Mit der nun verkündeten Änderungsentscheidung wird vor allem der Anhang der Empfehlung 2007/131/EG ersetzt (Art. 1 der Empfehlung 2009/343/EG) und auf diese Weise den schnellen Veränderungen der Technik und der Frequenznutzung angepasst (Erwägungsgrund 2). Berücksichtigt wurden insbesondere Entwicklungen im Bereich der Störungsminderungstechniken, vor allem der Feststellung und Vermeidung bereits benutzter Frequenzen ("Detect-And-Avoid", DAA) sowie des geringen Sendezeitanteils ("Low-Duty-Cycle", LDC), und die besonderen Anforderungen an Bildgebungssysteme für die Bauanalyse ("Building Material Analysis", BMA). Die nun veröffentlichte Entscheidung gilt ab dem 30. Juni 2009 (Art. 2 der Entscheidung 2009/343/EG). Nach Art. 249 Abs. 4 EG ist die Entscheidung für ihre Adressaten verbindlich, hier also nach Art. 3 für die Mitgliedstaaten. (an/tkrecht.de) Anmerkungen, Ergänzungen, Kritik an redaktion@tkrecht.de. |
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