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Kommission der Europäischen Gemeinschaften legt den vierzehnten Implementierungsbericht vor (25.03.2009) Am 25. März 2009 hat die Kommission der Europäischen Gemeinschaften den vierzehnten Implementierungsbericht über den "Stand des Europäischen Binnenmarkts der elektronischen Kommunikation 2008" vorgelegt (KOM [2009] 140 endgültig). Mit dem Dokument berichtet die Kommission über die Wettbewerbsentwicklung und den Stand der Umsetzung des Gemeinschaftsrechts auf dem Gebiet der Telekommunikation.Wie bereits in den letzten Jahren ist auch in diesem Jahr der eigentliche Implementierungsbericht sehr kurz gehalten und beschränkt sich auf eine neunzehnseitige Wiedergabe der zentralen Marktdaten und der aus Sicht der Kommission bedeutsamsten regulatorischen Aspekte. Wie im letzten Jahr nutzt die Kommission den Bericht, um die angebliche Notwendigkeit der von ihr zurzeit vorangetriebenen Reformentwicklungen zu betonen, namentlich hinsichtlich einer stärkeren Harmonisierung der materiellen Bestimmungen im Bereich der Regulierung von Terminierungsentgelten und des Zugangs zu Anschlussnetzen der nächsten Generation ("Next Generation Access Networks", NGA), aber auch hinsichtlich eines generell stärkeren Einflusses der Kommission auf nationale Regulierungsentscheidungen. Wie in den Vorjahren wird auch 2009 der auch in deutscher Sprache veröffentlichte Implementierungsbericht durch zwei umfangreiche Anhänge ergänzt, die nur in englischer Sprache vorliegen. Band 1 dieses Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen (SEC [2009] 376) enthält neben einer Übersicht über die wichtigsten gemeinschaftsweiten Marktdaten und regulatorischen Entwicklungen vor allem eine detailliertere Analyse der Situation in den einzelnen Mitgliedstaaten. In Band 2 wird demgegenüber ein detaillierter Marktüberblick gegeben, bei dem insbesondere die Marktdaten der einzelnen Mitgliedstaaten einander gegenübergestellt werden. (an/tkrecht.de) Anmerkungen, Ergänzungen, Kritik an redaktion@tkrecht.de. |
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