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Bundesnetzagentur zieht den Konsolidierungsentwurf für eine Regulierungsverfügung im Bereich der Anrufzustellung in einzelnen öffentlichen Telefonnetzen an festen Standorten zurück (20.03.2009) Am 16. März 2009 hat die Bundesnetzagentur den Entwurf für eine Regulierungsverfügung im Bereich der Anrufzustellung in das öffentliche Telefonfestnetz der Kabel Baden-Württemberg GmbH & Co. KG (KBW) zurückgezogen, den sie am 27. Februar 2009 gegenüber der Kommission der Europäischen Gemeinschaften notifiziert hatte (vgl. hierzu auch die entsprechende Meldung vom 8. März 2009) und der dem Bereich von Markt Nr. 3 im Anhang zur Märkteempfehlung der Kommission zuzuordnen ist.Hintergrund dieser Rücknahme ist eine in der Zwischenzeit getroffene Vereinbarung zwischen der KBW und der Deutschen Telekom AG über die Zahlung reziproker Entgelte, angesichts derer die Bundesnetzagentur die Regulierungsverfügung nicht mehr in der notifizierten Form erlassen möchte. Es dürfte davon auszugehen sein, dass sie den Verfügungsentwurf nun an die Entwürfe anpasst, mit denen die Regulierung derjenigen Gruppe der alternativen Teilnehmerfestnetzbetreiber vorbereitet wird, die solche Vereinbarungen über reziproke Terminierungsentgelte geschlossen haben. (an/tkrecht.de) Anmerkungen, Ergänzungen, Kritik an redaktion@tkrecht.de. |
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