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Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD für ein Gesetz zur Neuordnung der Entschädigung von Telekommunikationsunternehmen für die Heranziehung im Rahmen der Strafverfolgung vorgelegt (16.11.2007) Nachdem der Deutsche Bundestag die Neuordnung der Telekommunikationsüberwachung beschlossen hat (vgl. hierzu die entsprechende Meldung vom 9. November 2007), haben die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD nun den Entwurf für ein Gesetz zur Neuordnung der Entschädigung von Telekommunikationsunternehmen für die Heranziehung im Rahmen der Strafverfolgung (TK-Entschädigung-Neuordnungsgesetz - TKEntschNeuOG) vorgelegt (BT-Drs. 16/7103).Kern des Gesetzesvorhabens ist es, in § 23 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) eine besondere Regelung für die Auskunftserteilung und für die Umsetzung von Überwachungsanordnungen durch Telekommunikationsunternehmen zu schaffen, die bislang nach Absatz 1 dieser Vorschrift derzeit nur wie Zeugen entschädigt werden. Zu diesem Zweck soll nicht nur § 23 JVEG neu gefasst werden (Art. 1 Nr. 1 TKEntschNeuOG-E). Vor allem sollen in einer Anlage 3 zum JVEG die typischen entschädigungsfähigen Tätigkeiten zusammengefasst und bewertet werden, die von Telekommunikationsunternehmen bei den Überwachungs- und Auskunftsmaßnahmen zu leisten sind (Art. 1 Nr. 2 TKEntschNeuOG-E). Die dort enthaltenen Tatbestände beruhen auf einer pauschalisierenden Betrachtung des für die jeweiligen Maßnahmen nach Einschätzung der Fraktionen üblicherweise erforderlichen Zeitaufwands. Durch die damit erreichte Regelung der Entschädigung von Telekommunikationsunternehmen im Zusammenhang mit Überwachungsmaßnahmen wird die entsprechende Verordnungsermächtigung in § 110 Abs. 9 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) überflüssig Sie soll daher - wie auch die hierauf verweisenden Regelungen in § 113 Abs. 2 S. 2 - 4 u. § 150 Abs. 12a TKG - aufgehoben werden (Art. 4 TKEntschNeuOG-E). Der Gesetzentwurf wurde bereits in erster Lesung im Deutschen Bundestag behandelt und dann im vereinfachten Verfahren an die zuständigen Bundestagsauschüsse zur weiteren Beratung überwiesen. Federführend hierbei ist der Rechtsausschuss. (an/tkrecht.de) Anmerkungen, Ergänzungen, Kritik an redaktion@tkrecht.de. |
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