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Kleine Anfrage zur Ausweitung des Universaldienstes im Bereich der Telekommunikation (25.04.2007) Am 20. April 2007 haben sich die Abgeordneten Sabine Zimmermann, Dr. Barbara Höll, Dr. Martina Bunge, Ulla Lötzer und die Fraktion DIE LINKE in einer kleinen Anfrage zur Ausweitung des Universaldienstes im Bereich der Telekommunikation an die Bundesregierung gewandt (BT-Drs. 16/5070). Die Anfrage ist - zurzeit lediglich als elektronische Vorabfassung - abrufbar unterhttp://dip.bundestag.de/btd/16/050/1605070.pdf Hintergrund dieser Anfrage bildet die Tatsache, dass dem Bericht zum Breitbandbandatlas des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom April 2007 zufolge immer noch mehr als eine Million Haushalte in Deutschland keinen Zugang zu einem bezahlbaren, vollwertigen Breitbandanschluss haben, wobei die geringste Flächenversorgung in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt besteht. Aus Sicht der Urheber der Anfrage könnte die Breitbandversorgung auch in nicht profitablen ländlichen Räumen flächendeckend und bezahlbar sichergestellt werden, indem die Regelungen zum Universaldienst auf Breitband-Internetanschlüsse ausgedehnt werden. Vor diesem Hintergrund werden der Bundesregierung insgesamt zwölf Fragen gestellt, die sich thematisch auf die zu erwartenden Entwicklungen, die geltende Rechtslage zum Universaldienst und auf die laufende Diskussion um die Zukunft des Universaldienstes beziehen. Nach § 104 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages fordert der Bundestagspräsident die Bundesregierung auf, die in einer kleinen Anfrage enthaltenen Fragen innerhalb von vierzehn Tagen schriftlich zu beantworten. Er kann diese Frist im Benehmen mit dem Fragesteller verlängern. (an/tkrecht.de) Anmerkungen, Ergänzungen, Kritik an redaktion@tkrecht.de. |
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