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Kommission nimmt Stellung zur Regulierungsverfügung für Markt Nr. 12

(16.02.2007) Am 12. Februar 2007 hat die Kommission der Europäischen Gemeinschaften gemäß Art. 7 Abs. 3 der Rahmenrichtlinie eine Stellungnahme zu dem Entwurf einer Regulierungsverfügung abgegeben (SG-Greffe [2007] D/200640), die gegenüber der Deutschen Telekom AG (DTAG) im Bereich des Breitbandzugangs für Großkunden ergehen soll. Die Stellungnahme ist abrufbar unter

http://forum.europa.eu.int/Public/irc/infso/ecctf/library?l=/germany/registeredsnotifications/de20070576/de-2007-576-enpdf/_DE_1.0_&a=d

Der Entwurf der Regulierungsverfügung, die sich auf Markt Nr. 12 der Märkteempfehlung der Kommission bezieht, war von der Bundesnetzagentur am 12. Januar 2007 notifiziert worden (siehe hierzu die entsprechende Meldung vom 16. Februar 2007) und betrifft nicht den (bezogen auf Markt Nr. 12 der Märkteempfehlung: Teil-) Markt für den IP-Bitstrom-Zugang, sondern nur den (Teil-) Markt für den ATM-Bitstrom-Zugang. Nachdem die Kommission am 19. Januar 2007 ein Auskunftsersuchen an die Bundesnetzagentur gestellt hatte, das von dieser am 24. Januar 2007 beantwortet worden war, hat die Kommission nunmehr Stellung genommen.

Die Stellungnahme beschränkt sich auf zwei Aspekte. Zum einen fordert die Kommission die Bundesnetzagentur auf, statt der vorgesehenen Unterwerfung der Zugangsentgelte unter eine (bloß) nachträgliche Entgeltregulierung eine Vorabpreiskontrolle vorzusehen. Diese sei besonders wichtig, weil ansonsten durch überhöhte Preisforderungen die Zugangsverpflichtung unterlaufen werden könnte. Angesichts der beträchtlichen Zeit, die verstrichen sei, ohne dass ein ATM-Bitstrom-Zugang realisiert wurde, sollte nach Auffassung der Kommission jede weitere Verzögerung der Zugangsverpflichtung vermieden werden. Eine solche könne sich aber z. B. gerade dadurch ergeben, dass bei einer Nichteinigung über die Zugangsentgelte erst die Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens - im deutschen Recht also eines Zugangsverfahrens nach § 25 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) - notwendig werde. Zum anderen fordert die Kommission die Bundesnetzagentur auf, der DTAG auch eine Verpflichtung zur Gewährung eines isolierten Bitstromzugangs ("Stand Alone Bitstromzugang") aufzuerlegen. Auf diese Weise würde sichergestellt, dass Endnutzer keinen zusätzlichen Vertrag über eine Telefonverbindung abschließen müssten. Die Kommission stellt hierzu außerdem fest, dass es bereits eine Nachfrage nach diesem Produkt in Deutschland gebe. Dunkel bleibt freilich, worauf sich diese Feststellung stützt - und worauf sie sich bezieht, also auf das Endnutzer- oder auf das Vorleistungsprodukt.

Nach Art. 7 Abs. 5 der Rahmenrichtlinie hat die Bundesnetzagentur der Stellungnahme der Kommission weitestgehend Rechnung zu tragen. (an/tkrecht.de)

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