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Bundesregierung beantwortet schriftliche Fragen der Abgeordneten Marina Schuster zur Entgelttransparenz im Festnetz

(20.04.2006) Am 7. April 2006 hat der Staatssekretär Dr. Pfaffenbach drei schriftliche Fragen beantwortet, mit denen sich die Abgeordnete Frau Marina Schuster von der Bundestagsfraktion der Freien Demokratischen Partei (FDP) an die Bundesregierung gewandt hatte (BT-Drs. 16/1209, S. 22 f.). Die Bundestagsdrucksache mit den Fragen und Antworten ist abrufbar unter

http://dip.bundestag.de/btd/16/012/1601209.pdf

Die Fragen der Abgeordneten beziehen sich auf die Tatsache, dass bei bestimmten Telefonaten im Festnetz ein erhöhtes Verbindungsentgelt berechnet wird, ohne dass der Nutzer anhand der Rufnummer dies erkennen kann. Die Abgeordnete wollte von der Bundesregierung wissen,

  • ob ihr diese Tatsache bekannt ist,
  • ob sie es für praktikabel und unter verbraucherschutzrechtlichen Aspekten für ausreichend hält, wenn auf diese Tatsache in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hingewiesen und der Nutzer zur Identifizierung betroffener Nummern auf einen kostenlosen Telefoninformationsdienst verwiesen wird, und
  • aus welchen Gründen die Bundesregierung ggf. dieser Auffassung ist.

In seiner Antwort erklärt der Staatssekretär zunächst den regulatorischen Hintergrund der erhöhten Verbindungsentgeltberechnung. Diese folge aus der Entscheidung der Regulierungsbehörde, alternativen Teilnehmernetzbetreibern höhere Terminierungsentgelte zuzugestehen als der Deutschen Telekom AG (DTAG) (RegTP, N&R 2004, 170 m. Anm. Kind). Angesichts der geringen Höhe der Differenz, die 0,171 Cent pro Minute betrage, schlagen die daraus resultierenden Preisdifferenzen aus Sicht der Bundesregierung kaum durch. Dies gelte auch unter Berücksichtigung einer leichten Erhöhung der Aufschläge, die sich aus der von der DTAG vorgegebenen Gesprächstaktung ergebe (vgl. hierzu auch LG Bonn, N&R 2006, 40). Jedenfalls vor dem Hintergrund dieser insgesamt geringen Höhe der Aufschläge ist aus Sicht der Bundesregierung die Preistransparenz durch die entsprechenden Maßnahmen der DTAG - Hinweis in den AGB und kostenlose telefonische Auskunftserteilung - grundsätzlich gewährleistet.

Mit diesem Vorgang werden praktische Probleme deutlich, die sich bei einer (weiteren) Ausdifferenzierung der Vorleistungs- und Endnutzerentgelte in Zukunft möglicherweise in noch stärkerem Maße ergeben werden. Es wird sich zeigen, welche Antworten der Wettbewerb und die Regulierung auf diese Probleme geben werden. (an/tkrecht.de)

Anmerkungen, Ergänzungen, Kritik an redaktion@tkrecht.de.

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