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Kommission der Europäischen Gemeinschaften legt Mitteilung zur den frequenzpolitischen Prioritäten vor

(03.10.2005) Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat am 29. September 2005 eine Mitteilung an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel "Frequenzpolitische Prioritäten der EU für die Digitalumstellung im Hinblick auf die bevorstehende regionale Funkkonferenz 2006 (RRC-06)" (KOM [2005] 461 endgültig) vorgelegt. Die Mitteilung ist im WWW abrufbar unter

http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/site/de/com/2005/com2005_0461de01.pdf

Die regionale Funkkonferenz (Regional Radiocommunication Conference, RRC) wurde von der Internationalen Fernmeldeunion (International Telecommunication Union, ITU) für die Planung der Frequenzen für den neuen terrestrischen digitalen Rundfunk eingesetzt. Ihr gehören die ITU-Mitgliedstaaten der ITU-Region 1 an, also im Wesentlichen die Staaten Europas einschließlich der Russischen Föderation, Afrikas und in Teilen des Nahen Ostens. Auf der ersten Sitzung der regionalen Funkkonferenz im Mai 2004 wurden die technischen Bedingungen für die Aufstellung eines neuen internationalen Frequenzplans verabschiedet. Auf der zweiten Sitzung, die im Mai 2006 stattfinden wird und deren Vorbereitung die vorgelegte Mitteilung dient, soll der neue Frequenzplan auf der Grundlage der von den beteiligten Ländern gemeldeten tatsächlichen Funknachfrage dann ausgehandelt werden. Die Kommission ist an der Konferenz selbst nur als nicht stimmberechtigtes Sektorenmitglied der ITU beteiligt.

Die vorgelegte Mitteilung ist vor dem Hintergrund der Umstellung von der analogen auf die digitale Fernsehübertragung zu sehen, die gegenwärtig erfolgt. Sie wird nach Einschätzung der Kommission zur Folge haben, dass etwa 300 - 375 MHz der gegenwärtig dem terrestrischen Rundfunk zugewiesenen Frequenzbänder für andere Zwecke zur Verfügung stehen werden, so dass selbst unter Berücksichtigung gegenläufiger Faktoren am Ende des Umstellungsprozesses ein Kapazitätszuwachs an freien Frequenzen als "Frequenzdividende" verbleiben werde (S. 4). Über die Nutzung dieser zu erwartenden Dividende möchte die Kommission nun eine politische Debatte initiieren, in deren Rahmen insbesondere das Ziel der Gewährleistung des Binnenmarktes für Ausrüstung und Dienste berücksichtigt werden soll (S. 5). Für die Beteiligung der Mitgliedstaaten an der regionalen Funkkonferenz weist die Kommission auf deren Verpflichtung hin, die künftige Nutzung der Frequenzdividende in Einklang mit dem Rechtsrahmen zur elektronischen Kommunikation und hier insbesondere mit der Verpflichtung aus Art. 9 der Rahmenrichtlinie zu bringen, wonach die Zuteilung und Zuweisung von Frequenzen auf objektiven, transparenten, nicht diskriminierenden und angemessenen Kriterien beruhen muss (S. 6).

Darüber hinaus sieht die Kommission die Gelegenheit, einen Teil der frei werdenden Frequenzen gemeinschaftsweit zu harmonisieren, um den Aufbau gemeinschaftsweiter Dienste zu ermöglichen. Zu diesem Zwecke sollten die Mitgliedstaaten und die Kommission "die Harmonisierung bestimmter frei werdender Frequenzbänder auf Nutzen und Durchführbarkeit hin überprüfen", "die Hauptmerkmale solcher harmonisierten Frequenzbänder analysieren, damit durch ihre Nutzung der höchstmögliche wirtschaftliche und gesellschaftliche Nutzen erzielt werden kann", und "eine gemeinsame Strategie zur Unterstützung des Ziels harmonisierter neuer Frequenzen ausarbeiten" (S. 7). Da der künftige Frequenzbedarf in den frei werdenden Frequenzen derzeit noch nicht hinreichend sicher abgeschätzt werden könne, die bisherigen Planungsmodalitäten aber nach wie vor in einigen Aspekten geeignet seien, künftige technologische Entwicklungen zu behindern, fordert die Kommission die Mitgliedstaaten überdies auf, die technischen Grundlagen der RRC-Planung zu überprüfen, um unnötige Beschränkungen zu beseitigen, die den Grundsätzen der Flexibilität und Technologieneutralität entgegenlaufen (S. 8). Um einen möglichst schnellen Übergang zur digitalen Frequenznutzung zu ermöglichen, ruft die Kommission die Mitgliedstaaten schließlich auch noch dazu auf, durch einen gemeinsamen Standpunkt auf ein Ende des Übergangszeitraums so bald wie möglich nach 2012 - nach derzeitiger Beschlusslage im Rahmen der regionalen Funkkonferenz also im Jahr 2015 - hinzuwirken (S. 9). (an/tkrecht.de)

Anmerkungen, Ergänzungen, Kritik an redaktion@tkrecht.de.

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