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Bundesrat beschließt Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften (09.07.2005) In seiner Sitzung am 8. Juli 2005 hat der Bundesrat erwartungsgemäß beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften die Einberufung des Vermittlungsausschusses zu verlangen (BR-Drs. 438/05 [Beschluss]). Der Beschluss zur Anrufung des Vermittlungsausschusses ist im WWW abrufbar unterhttp://www.bundesrat.de/coremedia/generator/Inhalt/Drucksachen/2005/0438_2D05B,property=Dokument.pdf Im Vermittlungsausschuss soll das Gesetz einer "grundlegenden Überarbeitung" unterzogen werden. Dabei ist der Bundesrat uneingeschränkt den Empfehlungen der Ausschüsse gefolgt (vgl. hierzu die TKRECHT-Mitteilung vom 5. Juli 2005). Aufgrund der Sommerpause findet die nächste Sitzung des Vermittlungsausschusses erst am Montag, 5. September 2005, statt. Diese Verzögerung könnte insoweit hilfreich sein, als sie Gelegenheit bietet, die vom Bundesrat gewünschten Änderungen zu berücksichtigen. Sollte in der genannten Sitzung des Vermittlungsausschusses eine Einigung erzielt werden können, wäre es sogar möglich, dass das Gesetz selbst im Falle von Neuwahlen am 18. September 2005 noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten kann und nicht dem Diskontinuitätsprinzip zum Opfer fällt, da die nächste Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 7. September 2005 stattfinden wird. (an/tkrecht.de) Anmerkungen, Ergänzungen, Kritik an redaktion@tkrecht.de. |
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