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Deutscher Bundestag verabschiedet das neue Telekommunikationsgesetz in zweiter und dritter Lesung (12.03.2004) Erwartungsgemäß hat am 13. März 2004 der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit das neue Telekommunikationsgesetz verabschiedet. Die Änderungen im Vergleich zum Regierungsentwurf betrafen in erster Linie kleinere systematische und orthographische Korrekturen sowie die in der Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates zugesagten Punkte. Eine Folge davon war unter anderem, dass der Begriff des "funktionsfähigen Wettbewerbs" aus dem Gesetz gestrichen wurde. Im Rahmen der Marktdefinition wird jetzt auf die drei Kriterien der Märkteempfehlung zurückgegriffen, was schon deshalb ein zweifelhaftes Vorgehen ist, weil diese Kriterien bei einer Überarbeitung der Empfehlung geändert werden können. Ansonsten ist an die Stelle des Begriffs "funktionsfähiger Wettbewerb" - auch als Regulierungsziel - der Begriff "nachhaltig wettbewerbsorientierter Markt" getreten, der jedenfalls in partieller Übereinstimmung mit dem Begriff des funktionsfähigen Wettbewerbs definiert wird als "ein Markt, auf dem der Wettbewerb so abgesichert ist, dass er auch nach Rückfuehrung der sektorspezifischen Regulierung fortbesteht".Die darüber hinausgehenden Änderungen im Vergleich zum Regierungsentwurf betreffen vor allem Detailfragen, von denen die vier vielleicht öffentlichkeitswirksamsten die folgenden sind:
Da die verabschiedete Gesetzesfassung zahlreiche primär wettbewerberfreundliche Wünsche nicht aufgreift, die der Bundesrat in seiner Stellungnahme geäußert hatte, ist davon auszugehen, dass der Bundesrat dem Gesetz bei seiner Beratung (vermutlich am 2. April) nicht zustimmen und stattdessen den Vermittlungsausschuss anrufen wird. Erste Berichte über das heute verabschiedete Gesetz sind u. a. abrufbar unter http://www.heise.de/newsticker/meldung/45472 http://www.ftd.de/tm/tk/1079023220121.html?nv=hpm (an/tkrecht.de) Anmerkungen, Ergänzungen, Kritik an redaktion@tkrecht.de. |
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